Haben Sie schon über Entwicklung und Produktion Ihrer EIGENMARKE nachgedacht?
Im Zuge des immer härteren Wettbewerbs im Markenartikel-Bereich
erreicht die „Eigenmarke“ eine stetig wachsende Bedeutung; sie ist in erfolgreichen
Sortimenten unverzichtbar. Einzigartige Spezialitäten erfreuen sich großer Beliebtheit
bei den Kunden.
Wir helfen Ihnen bei den gesetzlichen Angaben und beraten Sie gern bei Druck und
Design. Wir produzieren mit Know-how Ihre Eigenmarke bzw. Spezialität – nach
Ihren oder unseren Rezepten.
Sprechen Sie bitte mit uns, wir beraten Sie gern:
Lizenzierungspflicht: Der Erstinverkehrbringer von Verpackungen, die an private
Endverbraucher gegeben werden, hat die Pflicht, diese Verpackungen über ein
duales System lizenzieren zu lassen.
Erstinverkehrbringer: Erstinverkehrbringer sind gemäß §§6 u. 10 VerpackV
„Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise
beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in Verkehr bringen …“
Als Erstinverkehrbringer gilt der auf dem Etikett namentlich genannte Vertriebspartner.
Die Verantwortung für die Rechte an der überlassenen Etikettenvorlage
liegt beim jeweiligen Kunden.
Mindestabnahme Eigenmarken
Etikettenanlieferung
DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK!
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf Ihrer Bestellung zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich an folgenden Angaben zu orientieren. Haftetiketten (selbstklebend) auf Rolle Außenwicklung: maschinelle Verarbeitung | Innenhülse Kerndurchmesser 76 mm Runde Flaschen: Wortanfang voraus (Drehung um 270 º) Eckige Flaschen: Wortende vorraus (Drehung um 90 º) Dateiformat: PDF | Farbraum: CMYK | Daten müssen auf Endformat angelegt sein Anschnitt: 2,5 mm rundherum | Sicherheitsabstand nach Innen: 2 mm Alle Schriften müssen in Pfade konvertiert sein Mindestauflösung: 250 dpi | Standardauflösung: 300 dpi
Stanzkontur Die Stanzkontur (mind. 0,2 mm Strichstärke) muss als Volltonfarbe mit dem Namen „Stanze“ im PDF angelegt und auf Überdrucken eingestellt sein. Die Stanzung kann nur um das Etikett herum erfolgen, eine Ausstanzung ist nicht möglich.
Sonderfarben Sonderfarben können von uns nur verarbeitet werden, wenn Sie als Volltonfarbe in der Datei hinterlegt sind. Für die Bezeichnung der Sonderfarbe ist zwingend die Original-Pantone-Bezeichnung notwendig.
Heißfolienprägung Die Prägefläche muss als Volltonfarbe mit dem Namen „Folie“ angelegt sein. Alle Prägeflächen müssen auf Überdrucken stehen und sollten eine Strichstärke von mindestens 0,2 mm haben. Die Heißfolienprägung ist nur flächig möglich, eine Abstufung ist nicht möglich.